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Informationen zur Kostenrefundierung

Psychotherapie ist grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird.

Es gibt jedoch die Möglichkeit Teilrefundierung durch die Krankenkasse zu beantragen. Dazu sind ein Arztbesuch und die Ausstellung eines ärztlichen Verordnungsscheins zur Psychotherapie sowie eine Diagnosestellung durch die Psychotherapeutin notwendig. Der Refundierungsbetrag beträgt derzeit EUR 21,80 pro Psychotherapieeinheit. Seit 1.11.2014 wurde dieser Zuschuss von der BVA auf EUR 40,00 erhöht.

Die detaillierten Antragsbedingungen erfahren sie bei der jeweiligen Krankenkasse: